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Meldepflichten ausländischer Arbeitgeber bei Entsendungen nach Österreich

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2020/7ZAS 2020, 36 - 42 Heft 1 v. 14.1.2020

§ 7b Abs 3 AVRAG aF; § 19 LSD-BG

Die Verpflichtung ausländischer AG gem § 7b Abs 3 AVRAG aF, spätestens eine Woche vor Arbeitsantritt eine Entsendemeldung zu erstatten, kann im Sinne der Judikatur des EuGH (wie auch iSd Art 9 Abs 1 Durchsetzungs-RL 2014/67/EU ) nicht mehr als verhältnismäßig qualifiziert werden.

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