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Fixer Durchrechnungszeitraum zur Bemessung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit kann gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2019/60ZAS 2019, 327 - 333 Heft 6 v. 15.11.2019

Art 6, 16 und 19 RL 2003/88/EG ; §§ 7, 9 AZG

Der in der RL 2003/88/EG verwendete Begriff des Bezugszeitraums ist autonom auszulegen.

Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Mitgliedstaaten, nach ihrer Wahl fixe oder gleitende Bezugszeiträume vorzusehen.

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