Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit der Öffnungsklausel zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext wirft im Zusammenhang mit der Kontrollunterworfenheit der Mitarbeiter und im Kontext mit den arbeitsverfassungsrechtlichen Regelungen einige Fragen bei der Verhängung von Geldbußen auf.