Der EuGH hat Österreich mit seiner Entscheidung zur Karfreitagsregelung vor ein politisch schwieriges Problem gestellt. Er akzeptierte zwar, dass den Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften Freizeit zur Ausübung religiöser Praktiken eingeräumt werden kann.
Abstract aus ZAS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.