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#metoo: Neinsagen bei sexuellen Belästigungen nicht notwendig

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2019/6ZAS 2019, 33 - 37 Heft 1 v. 15.1.2019

§ 6 Abs 2 GlBG

Die ausdrückliche oder stillschweigende Zurückweisung oder Ablehnung eines sexuell belästigenden Verhaltens durch die betroffene Person ist keine Tatbestandsvoraussetzung der sexuellen Belästigung iSd § 6 Abs 2 Z 1 GlBG.

9 Ob A 38/17d

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