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Verlust des Nachweises der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung auf dem Postweg nicht vom Leistungsbezieher zu vertreten

ZAS-JudikaturübersichtSozialrechtn. n.ZASB 2017/16ZASB 2017, 23 Heft 1 v. 4.2.2017

Entscheidung: OGH 13.9.2016, 10 ObS 88/16p

Normen: § 7 Abs 4 Z 1 KBGG; § 24 c Abs 2 Z 1 KBGG

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