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KollV-Verfallsbestimmung zur Überstundenentlohnung: Bei Vereinbarung einer Pauschale beginnt der Verfall erst am Ende des Beobachtungszeitraums zu laufen

ArbeitsrechtJudikaturFelix SchörghoferZASB 2014/41ZASB 2014, 170 Heft 3 v. 1.5.2014

OGH 29.1.2014, 9 ObA 166/13x

Schlagwörter:

Überstunden; Vergütung; Kollektivvertrag; Verfall; Beginn der Verfallsfrist; Überstundenpauschale; Beobachtungszeitraum;

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