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Überlassung ist nur bei Vorliegen besonderer Förder- und Begleitmaßnahmen vom Gleichstellungsgebot ausgenommen

ArbeitsrechtJudikaturFelix SchörghoferZASB 2014/39ZASB 2014, 169 - 170 Heft 3 v. 1.5.2014

OGH 19.12.2013, 9 ObA 124/13w

Schlagwörter:

Arbeitskräfteüberlassung; Entgelt; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ausnahme; von öffentlichen Stellen spezifisch gefördertes Eingliederungsprogramm;

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