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Anwendung der Härtefallregelung

Sozialrecht InstanzenentscheidungenSozialversicherungsrechtHellmut TeschnerZASB 2013/84ZASB 2013, 181 Heft 3 v. 1.5.2013

Normen: § 255 Abs 3a Z 4 ASVG

Schlagwörter:

Invaliditätspension; Härtefallklausel; Tätigkeiten mit dem geringsten Anforderungsprofil;

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