§ 273 Abs 3 ASVG; § 255 Abs 3 ASVG
Der erkennende Fachsenat würdigt in vorliegender Sache die Härtefallregelung nach § 255 Abs 3a ASVG und rechtfertigt deren Bestand mit der erlaubten Ungleichbehandlung unter Zugrundelegung sachlicher Kriterien.
§ 273 Abs 3 ASVG; § 255 Abs 3 ASVG
Der erkennende Fachsenat würdigt in vorliegender Sache die Härtefallregelung nach § 255 Abs 3a ASVG und rechtfertigt deren Bestand mit der erlaubten Ungleichbehandlung unter Zugrundelegung sachlicher Kriterien.