Art 20 AEUV
Gegenständlich stellt der EuGH klar, dass eine Regelungen, welche vorsieht, dass Vergünstigung von Fahrpreisermäßigungen jenen Studierenden vorbehalten ist, deren Eltern in diesem Staat Familienbeihilfe beziehen, gemeinschaftsrechtswidrig ist. Reichen müsse daher der Umstand der Immatrikulation.