Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das Ministerium klar, wie sich eine freiwillige ASVG-Krankenversicherung zu einer Pflichtversicherung nach GSVG verhält.
Rechtsgrundlagen: § 2 GSVG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das Ministerium klar, wie sich eine freiwillige ASVG-Krankenversicherung zu einer Pflichtversicherung nach GSVG verhält.
Rechtsgrundlagen: § 2 GSVG
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