§ 15h MSchG
Gegenständlich wendete sich der erkennende Senat den Folgen einer ausgesprochenen Kündigung zu, nachdem Verhandlungen über eine Elternteilzeit gescheitert waren.
OGH 9 ObA 91/12s
§ 15h MSchG
Gegenständlich wendete sich der erkennende Senat den Folgen einer ausgesprochenen Kündigung zu, nachdem Verhandlungen über eine Elternteilzeit gescheitert waren.
OGH 9 ObA 91/12s