Zusammenfassung: Eichenhofer würdigt rechtsvergleichend die Rolle des OGH als höchste Instanz in Arbeits- und Sozialrechtssachen, indem er Vorteile, die aus der "Zivilrechtsnähe" der Sozialgerichtsbarkeit erwachsen, anspricht und vertiefend den Urteilsstil des OGH thematisiert.
Rechtsgrundlagen: § 1 ASGG; § 74 ASGG; § 77 ASGG