Der EuGH stellt auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung klar, dass jene Urlaubstage, die aufgrund einer Krankheit nicht verbraucht werden können, nachgeholt werden dürfen.
EuGH C-78/11
Der EuGH stellt auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung klar, dass jene Urlaubstage, die aufgrund einer Krankheit nicht verbraucht werden können, nachgeholt werden dürfen.
EuGH C-78/11