Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob alleine die Trunkenheit eines Verletzten bereits ausreicht, um ihm den Anspruch auf Krankengeld zu verwehren.
Rechtsgrundlagen: § 142 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob alleine die Trunkenheit eines Verletzten bereits ausreicht, um ihm den Anspruch auf Krankengeld zu verwehren.
Rechtsgrundlagen: § 142 ASVG
Schlagwörter: