Zusammenfassung: Diese Entscheidung befasst sich mit der Bindung von Versicherungsträgern an unrichtige Auskünfte an Versicherte.
Rechtsgrundlagen: § 43a ASVG
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Zusammenfassung: Diese Entscheidung befasst sich mit der Bindung von Versicherungsträgern an unrichtige Auskünfte an Versicherte.
Rechtsgrundlagen: § 43a ASVG
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