Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung setzt sich das erkennende Gericht mit dem Arbeitgeberbegriff auseinander, und stellt fest, dass unerheblich ist, wer das Entgelt entrichtet.
Rechtsgrundlagen: § 1151 ABGB
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung setzt sich das erkennende Gericht mit dem Arbeitgeberbegriff auseinander, und stellt fest, dass unerheblich ist, wer das Entgelt entrichtet.
Rechtsgrundlagen: § 1151 ABGB
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