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Frist für die Einleitung des Schlichtungsverfahrens

ArbeitsrechtJudikaturMag. Michael Reiner (Bearbeitung)ZASB 2011/63ZASB 2011, 177 Heft 3 v. 1.5.2011

§ 7k BEinstG

Vorliegende Entscheidung behandelt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Ist eine solche verspätet, wenn das Verfahren 7 Wochen nach der Kündigung eingeleitet wird?

OGH 28.2.2011, 9 ObA 1/11d

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