§ 7k BEinstG
Vorliegende Entscheidung behandelt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Ist eine solche verspätet, wenn das Verfahren 7 Wochen nach der Kündigung eingeleitet wird?
OGH 28.2.2011, 9 ObA 1/11d
§ 7k BEinstG
Vorliegende Entscheidung behandelt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Ist eine solche verspätet, wenn das Verfahren 7 Wochen nach der Kündigung eingeleitet wird?
OGH 28.2.2011, 9 ObA 1/11d