§ 232 Abs 1 ASVG; § 255 Abs 2 ASVG; § 255 Abs 7 ASVG
In Hinblick auf den Zuspruch einer Invaliditätspension hatte sich die erkennende Instanz mit der Anwendbarkeit des APG zu befassen. Dabei waren ua die Einbeziehung von Zeiten nach § 255 Abs 2 und Ersatzzeiten als Beitragsmonate zu behandeln.