Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob durch das Fernbleiben eines Arbeitnehmers eine Pflichtwidrigkeit bewirkt wurde. Wen trifft die Beweislast?
Rechtsgrundlagen: § 82 lit f GewO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob durch das Fernbleiben eines Arbeitnehmers eine Pflichtwidrigkeit bewirkt wurde. Wen trifft die Beweislast?
Rechtsgrundlagen: § 82 lit f GewO
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