§ 22 Abs 1 AlVG
In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich das erkennende Gericht zu verfassungswidrigen Differenzierungen iZm der Gewährung von Übergangsgeld nach einer Altersteilzeit zu befassen.
VfGH 16.12.2010, G 74/10
§ 22 Abs 1 AlVG
In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich das erkennende Gericht zu verfassungswidrigen Differenzierungen iZm der Gewährung von Übergangsgeld nach einer Altersteilzeit zu befassen.
VfGH 16.12.2010, G 74/10