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Befristung für die Vertretung eines karenzierten Arbeitnehmers

ArbeitsrechtSonstigesDr. Martina Rosenmayr, WKÖZAS 2011/17ZAS 2011, 95 Heft 2 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Martina Rosenmayr stellt eine musterhafte Darstellung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Karenzvertretung zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 AngG; § 1158 Abs 1 ABGB

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