Zusammenfassung: Martina Rosenmayr stellt eine musterhafte Darstellung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Karenzvertretung zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 AngG; § 1158 Abs 1 ABGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Martina Rosenmayr stellt eine musterhafte Darstellung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Karenzvertretung zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 AngG; § 1158 Abs 1 ABGB
Schlagwörter: