Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich das OLG Innsbruck differenzierend mit den Begriffen der Kündigung und der einvernehmlichen Auflösung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 20 AngG
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich das OLG Innsbruck differenzierend mit den Begriffen der Kündigung und der einvernehmlichen Auflösung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 20 AngG
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