Zusammenfassung: Reinhard Resch widmet sich im Rahmen seiner Judikaturbesprechung der arbeitsrechtlichen Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses im zweiten Arbeitsmarkt. Wie hat der OGH die Arbeitnehmereigenschaft einer psychisch kranken Näherin, die geschützte Arbeit leistet, gesehen?
Rechtsgrundlagen: § 1151 ABGB