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Wirtschaftliches Eigeninteresse und Arbeitnehmerbegriff

ArbeitsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Reinhard Resch, Univ. LinzZAS 2011/4ZAS 2011, 19 - 24 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Reinhard Resch widmet sich im Rahmen seiner Judikaturbesprechung der arbeitsrechtlichen Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses im zweiten Arbeitsmarkt. Wie hat der OGH die Arbeitnehmereigenschaft einer psychisch kranken Näherin, die geschützte Arbeit leistet, gesehen?

Rechtsgrundlagen: § 1151 ABGB

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