Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der maßgebliche Zeitpunkt für den Liegenschaftserwerb durch eine Erbschaft beherrschendes Thema.
Rechtsgrundlagen: § 2 BSVG; § 1445 ABGB
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der maßgebliche Zeitpunkt für den Liegenschaftserwerb durch eine Erbschaft beherrschendes Thema.
Rechtsgrundlagen: § 2 BSVG; § 1445 ABGB
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