Zusammenfassung: Das LG legte in seiner Entscheidung Kriterien für eine wirksame einvernehmliche Auflösungserklärung fest.
Rechtsgrundlagen: § 861 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG legte in seiner Entscheidung Kriterien für eine wirksame einvernehmliche Auflösungserklärung fest.
Rechtsgrundlagen: § 861 ABGB
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