§ 90 ArbVG; § 50 ASGG; § 53 ASGG
In vorliegendem Fall war die Aktivlegitimation eines Betriebsrates iZm einer Klage, die sich gegen einen AG richtet, der seine AN zu Tätigkeiten entgegen den Arbeitszeitregelungen des entsprechenden KollV verpflichtet, zu beurteilen.