Zusammenfassung: In Hinblick auf das Gleichheitsgebot war die gesetzliche Vermutung des § 227 a Abs 6 ASVG unter dem Aspekt des sich wandelnden Rollenverhaltens iZm der Kindererziehung einer Analyse zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 227a Abs 6 ASVG
Zusammenfassung: In Hinblick auf das Gleichheitsgebot war die gesetzliche Vermutung des § 227 a Abs 6 ASVG unter dem Aspekt des sich wandelnden Rollenverhaltens iZm der Kindererziehung einer Analyse zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 227a Abs 6 ASVG