§ 105 ArbVG; § 58 NÖ-VBG
In vorliegender Sache war fraglich, ob ein Verstoß gegen die soziale Gestaltungspflicht anzunehmen ist, wenn aufgrund einer krankheitsbedingten Kündigung keine alternativen Arbeitsplätze angeboten wurden.
OGH 29.9.2009, 8 ObA 43/09w