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Kostenersatz

ZivilprozessrechtJudikaturHelmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2010/87ZASB 2010, 175 Heft 3 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das erkennende Gericht einen fraglichen Kostenersatz aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten zu behandeln.

Rechtsgrundlagen: § 77 Abs 1 Z 7 ASGG; § 502 Abs 1 ZPO

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