Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das OLG die geminderte Arbeitsfähigkeit einer Stationsgehilfin zu beurteilen und darüber hinaus eine Aussage über deren strittige Angestelltenzugehörigkeit zu treffen.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 3 ASVG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das OLG die geminderte Arbeitsfähigkeit einer Stationsgehilfin zu beurteilen und darüber hinaus eine Aussage über deren strittige Angestelltenzugehörigkeit zu treffen.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 3 ASVG