§ 24 Abs 2 AlVG; § 25 AlVG; § 50 AlVG
In vorliegender Sache war die Rechtmäßigkeit des Entzugs und der Rückersatz von Arbeitslosengeld zu klären, der aufgrund der Nichtmeldung eines Haftaufenthaltes eines Arbeitslosengeldempfängers per Bescheid angeordnet wurde.
VwGH 1.4.2009, 2008/08/0260