Zusammenfassung: Das LG Innsbruck nahm zur Frage Stellung, wie ein Unverbindlichkeits- und Widerrufsvorbehalt ausgelegt werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck nahm zur Frage Stellung, wie ein Unverbindlichkeits- und Widerrufsvorbehalt ausgelegt werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB
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