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Örtliche Zuständigkeit für BR-Klage nach § 54 ASGG am Wohnsitz der AN?

ArbeitsrechtJudikaturMichael Reiner (Bearbeitung)ZASB 2010/42ZASB 2010, 77 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG; § 50 ASGG; § 52 ASGG; § 54 Abs 1 ASGG

Der OGH prüfte die Zulässigkeit der Klage nach § 54 Abs 1 ASGG, die in Wien eingebracht wurde, obwohl der Sitz des Unternehmens in Innsbruck ist.

OGH 16.11.2009, 9 ObA 109/09h

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