Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Frage der schuldhaften Nichtvornahme zumutbarer Heilbehandlung und der damit verbundene relevante Zeitpunkt für den Verlust von Pensionsansprüchen zu klären.
Rechtsgrundlagen: § 366 ASVG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Frage der schuldhaften Nichtvornahme zumutbarer Heilbehandlung und der damit verbundene relevante Zeitpunkt für den Verlust von Pensionsansprüchen zu klären.
Rechtsgrundlagen: § 366 ASVG