Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die fragliche Subsumtion eines vorwiegend mit Planungsaufgaben betrauten Installateurs unter den Schwerarbeiterbegriff zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 SchwerarbeitsV
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die fragliche Subsumtion eines vorwiegend mit Planungsaufgaben betrauten Installateurs unter den Schwerarbeiterbegriff zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 SchwerarbeitsV
Schlagwörter: