Art 8a RL 80/987 ; Art 9 RL 2008/94
Vorliegende Entscheidung des EuGH hatte Fragen grenzüberschreitender Insolvenzfälle zu behandeln. Fraglich ist, ob eine feste wirtschaftliche Präsenz im jeweiligen Mitgliedsstaat ausreicht, um als im Hoheitsgebiet tätig angesehen zu werden. Ist eine Zweigniederlassung zwingend nötig?