§ 1157 ABGB; § 5 ASchG
Schrank geht in seinem Editorial kurz auf ein aktuelles OGH Urteil ein, bei dem dieser jüngst auf etwaige Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers nach § 1157 ABGB und auf den Zweck einer Dokumentation nach § 5 ASchG im Hinblick auf ein etwaiges Auskunftsinteresse verunfallter Arbeitnehmer einging.