Zusammenfassung: Das LG hatte zu beurteilen, ob für Verweisungen alle Tätigkeiten in Betracht kommen, für die es unter der Beachtung der Billigkeit einen Arbeitsmarkt gibt.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 3 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das LG hatte zu beurteilen, ob für Verweisungen alle Tätigkeiten in Betracht kommen, für die es unter der Beachtung der Billigkeit einen Arbeitsmarkt gibt.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 3 ASVG
Schlagwörter: