§ 13 B-GlBG
In der vorliegenden Entsch hat sich der OGH mit dem Fall zu befassen, in dem ein AN des Bundesasylamts ein Buch präsentiert, in welchem er Erfahrungen aus der Praxis wiedergibt, worauf ein Entzug der Approbationsbefugnis für Bescheide und Disziplinarverfahren gegen ihn folgten. Daraufhin verlangte der AN Schadenersatz wegen Belästigung aufgrund der Weltanschauung.