§ 86 Abs 4 ASVG
In der vorliegenden Entscheidung hat der OGH die Frage zu klären, ob 27 Jahre nach einem Unfall ein Anspruch auf Versehrtenrente zusteht.
OGH 10 ObS 179/08h
§ 86 Abs 4 ASVG
In der vorliegenden Entscheidung hat der OGH die Frage zu klären, ob 27 Jahre nach einem Unfall ein Anspruch auf Versehrtenrente zusteht.
OGH 10 ObS 179/08h