Zusammenfassung: Lebt der Leistungsbezieher mit dem Ehegatten in einer häuslichen Gemeinschaft, so ist bei Berechnung der Gesamteinkommensgrenze iSd § 103 ASVG der Familienrichtsatz maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: § 103 ASVG; § 292 ASVG; § 293 ASVG
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