§ 12 Abs 3 AlVG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der VwGH mit der Frage der Mitwirkungspflicht des arbeitslosen Kursteilnehmers bei Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts, hier iZm der Überprüfung eines Lehrgangs.
§ 12 Abs 3 AlVG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der VwGH mit der Frage der Mitwirkungspflicht des arbeitslosen Kursteilnehmers bei Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts, hier iZm der Überprüfung eines Lehrgangs.