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Anrechnung von Vermögenserträgnissen bei der Ausgleichszulage

SozialversicherungsrechtBearb. v. Hellmut TeschnerZASB 2009/45ZASB 2009, 77 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Das LG Wr Neustadt äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob im Zuge der Feststellung der Ausgleichszulage Zinserträgnisse, die ein Pensionsberechtigter aus seinem veranlagten Vermögen erzielt, als Einkommen mit einzubeziehen sind.

Rechtsgrundlagen: § 292 ASVG

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