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Annahme eines Dienstverhältnisses bei Arbeiten auf der Baustelle

SozialversicherungsrechtBearb. v. Hellmut TeschnerZASB 2009/48ZASB 2009, 77 - 78 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Das BMSK äußerte sich dahingehend, ob die Behörde dann ein Dienstverhältnis annehmen kann, wenn sich bei einer auf einer Baustelle tätigen Person Umstände erkennen lassen, die auf ein Dienstverhältnis hinweisen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 1 ASVG

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