Art 4 Abs 2 BetriebsübergangsRL 2001/23/EG
Dem EuGH wurde die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Betriebserwerber bei Kündigung durch den AN bei wesentlichen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen schadenersatzpflichtig sei.
Art 4 Abs 2 BetriebsübergangsRL 2001/23/EG
Dem EuGH wurde die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Betriebserwerber bei Kündigung durch den AN bei wesentlichen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen schadenersatzpflichtig sei.