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Ausnahme von der Pflichtversicherung bei Ruhen des Gewerbebetriebs

Sozialrecht InstanzenentscheidungenSozialrechtZASB 2008/219ZASB 2008, 277 Heft 6 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Das BMSK hatte sich mit den Voraussetzungen der Ruhendmeldung nach § 4 Abs 1 Z 1 GSVG als Ausnahme von der Pflichtversicherung zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 1 GSVG

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