Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich mit der Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit von Kettendienstverträgen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich mit der Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit von Kettendienstverträgen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB
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