Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob eine Kündigung wegen Nachtschichtuntauglichkeit gerechtfertigt ist, selbst dann, wenn die Untauglichkeit unverschuldet vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG
Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob eine Kündigung wegen Nachtschichtuntauglichkeit gerechtfertigt ist, selbst dann, wenn die Untauglichkeit unverschuldet vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG